Teilnahmebedingungen Produkttester

1. Gültigkeit der Teilnahme

Durch Anmeldung zum E-Mail Newsletter und erneuter Bestätigung der Anmeldung per E-Mail ist die Teilnahme bestätigt. Der/Die Teilnehmer:in ist dann im Lostopf und hat die Chance, GREENFORCE Produkttester:in zu werden.

Die Teilnahme erfolgt durch Bestätigung des Meta Lead Formulars innerhalb des Aktionszeitraums vom 16.10.2024 bis zum 01.11.2024.

Jeder Teilnehmende darf sich maximal einmal zur Teilnahme am Produkttest anmelden und ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihm angegebenen Daten selbst verantwortlich – Falschangaben gehen allein zu seinen Lasten.
GREENFORCE übernimmt insoweit keinerlei Haftung. Die Teilnahme am Produkttest selbst ist kostenlos.

Gültig sind Teilnahmen, die bis zum 01.11.2024 bis 23:59 Uhr (Teilnahmeschluss) erfolgen.

2. Ablauf der Teilnahme

Die Teilnehmenden füllen das Meta Formular aus und erhalten eine Bestätigungsemail von Greenforce.

Damit bestätigen sie sowohl die Anmeldung zum Produkttest als auch den Erhalt des GREENFORCE Newsletters. Erst nach erneuter Bestätigung (Double Opt-in) ist die Anmeldung gültig. Damit bestätigen die Teilnehmenden auch die Teilnahmebedingungen.

Durch die Teilnahme am GREENFORCE Produkttest entstehen weder finanzielle noch andere Ansprüche des Teilnehmers gegenüber GREENFORCE.

Die übertragenen Daten zur Teilnahme werden von GREENFORCE mit Diskretion behandelt.

3. Gewinne

Folgendes können Teilnehmende am Produkttest gewinnen:

Insgesamt 20 Personen haben die Chance, ein GREENFORCE Probierpaket im Wert von ca. 40€ zu erhalten. Welche Produkte enthalten sind, entscheidet Greenforce.


Der Gewinner/Die Gewinnerin verpflichtet sich durch die Teilnahme zu folgendem:

Nach dem Erhalt des Paketes muss der/die Produkttester:in alle Produkte innerhalb von 3 Wochen verkosten.

Anschließend muss die von GREENFORCE zugesandte Umfrage gewissenhaft ausgefüllt und eine Bewertung auf der jeweiligen Produktseite auf greenforce.com hinterlassen werden.
Sollte dies nicht geschehen, behält sich GREENFORCE vor, die zugesandten Produkte in Rechnung zu stellen.


GREENFORCE übernimmt keine Gewährleistung für etwaige Sachmängel an dem Preis.


Der Gewinnanspruch erlischt, sofern der Gewinner* nicht binnen einer Frist von 5 Tagen nach Versendung der Nachricht antwortet. Entscheidend für den Fristbeginn ist das Versanddatum der Nachricht, mit dem der Gewinner* über seinen Gewinn informiert wurde und mit der ihm die Gewinnbenachrichtigung übersandt wurde. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner* des Gewinns per Zufallsprinzip ermittelt.


Der Anspruch auf einen Gewinn ist nicht übertragbar, ein Umtausch ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes eines Gewinnes in Geld besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


4. Ausschluss

Die Teilnahme über automatisierte Roboter, Gewinnspielclubs und sog. „Wegwerf-Adressen“ ist unzulässig. GREENFORCE behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen zu disqualifizieren, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.


GREENFORCE behält sich das Recht vor, Gewinnspielteilnehmer, die falsche Angaben im Rahmen der Registrierung machen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder Manipulationen vornehmen und/oder vornehmen lassen, von dem Gewinnspiel auszuschließen.


Soweit ein Teilnehmender ausgeschlossen wird, verfällt sein Gewinnanspruch. Ist der Gewinn bereits an den Teilnehmer versendet, kann der Gewinn von ihm von GREENFORCE zurückgefordert werden.


5. Haftung und Gewährleistung

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Für technische Ausfälle, die dazu führen, dass die Registrierung per Meta Lead Formular nicht funktioniert, haftet GREENFORCE, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht.


Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernehmen GREENFORCE und die beteiligten Unternehmen keine Haftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Die Haftung von GREENFORCE für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) und der Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper einer Person. Die Haftung von GREENFORCE beschränkt sich dabei auf den Ausgleich des nach der Art der jeweiligen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens.


6. Vorzeitige Beendigung des Produkttests

GREENFORCE behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.


Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind im Rahmen der Regelung der Ziffer 5 ausgeschlossen.


7. Sonstiges

Veranstalter ist die GREENFORCE Future Food AG, Streitfeldstraße 25c, 81673 München


Verantwortlicher i.S. des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die GREENFORCE Future Food AG, München. Es gelten die (nachfolgenden) Datenschutzbestimmungen von GREENFORCE,


Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Übergabe der Sachgewinne erfolgt nach Wahl der GREENFORCE Future Food AG.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.


Diese Teilnahmebedingungen können von GREENFORCE jederzeit ohne Begründung und gesonderte Benachrichtigung geändert werden, sie gelten dann jeweils in entsprechend geänderter Fassung.


Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von GREENFORCE. 
Stand: Oktober 2024